Das dänische Museumsgesetz ist für jeden wichtig, der in Dänemark Ausgrabungs- oder Bauarbeiten durchführt. Der Boden unter unseren Füßen verbirgt oft unersetzliche alte Denkmäler, die uns wertvolle Einblicke in das Leben in Dänemark über 15.000 Jahre hinweg geben.
Ihr örtliches archäologisches Museum in der Gemeinde Skive ist das Museum Salling (Tel. 9915 7190 // E-Mail: arkaeologi@museumsalling.dk)
INFORMATIONEN IM INTERNET
Um die Planung von Erdarbeiten in Dänemark zu erleichtern, finden Sie auf der Website der dänischen Kulturerbebehörde Informationen über bekannte Bodendenkmäler und die Museumsgesetzgebung.
WAS SIND ARCHÄOLOGISCHE ÜBERRESTE?
Antike Denkmäler können in Form von Grabhügeln, Schlössern und Kirchen sichtbar sein, aber sie können auch in Form von Grabfunden, Hausgrundstücken, Kellern oder Abfallgruben verborgen sein – oder als Spuren vieler anderer Aktivitäten auftreten.
Wenn Sie bei Ausgrabungsarbeiten Steinansammlungen, dunkle Spuren im Untergrund oder ähnliches finden, kann das ein Hinweis darauf sein, dass der Boden archäologische Überreste enthält. Alte Denkmäler sind nicht sofort sichtbar.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es in einem bestimmten Gebiet antike Denkmäler gibt, können Sie sich vor einem Grundstückskauf, Bauarbeiten oder Ähnlichem an das örtliche Museum wenden.
Das dänische Museumsgesetz schützt das kulturelle Erbe, und es ist nicht legal, bedeutendes kulturelles Erbe in Dänemark zu entfernen oder zu zerstören, ohne dass eine vorherige Untersuchung oder Registrierung durch Fachleute durchgeführt wurde.
Ob ein Denkmal bedeutsam und damit erhaltens- oder registrierungswürdig ist, entscheidet das örtliche Museum in Zusammenarbeit mit der dänischen Behörde für Kulturerbe.
GEBÄUDE UND BAUTÄTIGKEITEN
Die Gemeinde muss das örtliche archäologische Museum bereits in der Konsultationsphase von Gemeindeplänen, lokalen Plänen usw. einbeziehen. Das Museum kann eine archäologische Inspektion durchführen, um sicherzustellen, dass das Vorhandensein von antiken Denkmälern bei der weiteren Planung berücksichtigt wird. Spätestens bei der Erteilung einer Baugenehmigung muss die Gemeinde das Museum von der Genehmigung in Kenntnis setzen und den Bauherrn über die Bestimmungen des dänischen Museumsgesetzes informieren.
Beim Kauf größerer Grundstücke empfiehlt es sich, das örtliche Museum zu kontaktieren, um Informationen über etwaige Baudenkmäler auf dem Grundstück zu erhalten. Vor dem Verkauf kann der Verkäufer das Museum auch bitten, eine archäologische Untersuchung des Geländes vorzunehmen, um versteckte antike Denkmäler zu identifizieren.
Museen mit archäologischer Zuständigkeit prüfen Planungsunterlagen, Genehmigungen und Bescheide, beantworten Anfragen, verhandeln mit Gemeinden und Bauträgern und führen die erforderlichen archäologischen Untersuchungen durch.
Ebenso kann der Bauträger vor dem Bau das örtliche archäologische Museum um eine Stellungnahme zu möglichen Bodendenkmälern auf dem Grundstück bitten. Das Gutachten des Museums wird sich zunächst auf eine archäologische Kontrolle stützen und eine Bewertung des Risikos der Zerstörung bedeutender antiker Denkmäler enthalten. Ab dem Zeitpunkt des Eingangs eines solchen Ersuchens hat das Museum vier Wochen Zeit, um eine Antwort zu verfassen, bei größeren Voruntersuchungen jedoch sechs Wochen. Wird die Auffassung vertreten, dass die archäologische Kontrolle allein dem Museum keine angemessene Grundlage für eine Beurteilung bietet, legt das Museum den Fall der dänischen Kulturerbebehörde vor, die auf der Grundlage der Empfehlung des Museums und des Budgets die Notwendigkeit einer archäologischen Voruntersuchung (Probegrabung) beurteilt.
Bei kleineren Voruntersuchungen, bei denen die Gesamtfläche weniger als 5.000 m2 beträgt, trägt das Museum die Kosten für die archäologische Kontrolle und Voruntersuchung. Bei größeren Voruntersuchungen und bei Voruntersuchungen in mittelalterlichen Stadtkernen werden die Kosten vom Bauherrn getragen. Eine archäologische Voruntersuchung ist freiwillig, so dass die Einleitung einer solchen Untersuchung von der Zustimmung des Verantwortlichen für den Standort abhängig ist.
Zweck der Voruntersuchung ist es, sich einen Überblick über die auf dem Gelände befindlichen Bodendenkmäler von besonderem Interesse zu verschaffen. Die Stellungnahme des Museums ist als Angebot zu verstehen, das dem Bauherrn die Möglichkeit gibt, seine Bauarbeiten so zu organisieren, dass die Kosten für größere archäologische Ausgrabungen vermieden oder reduziert werden und das Risiko einer Verzögerung der Bauarbeiten minimiert wird.
Werden bei den Bauarbeiten Spuren von Bodendenkmälern gefunden, z. B. Steinansammlungen oder dunkle Spuren im Untergrund, muss der Teil der Arbeiten, der das Bodendenkmal betrifft, sofort eingestellt und das zuständige örtliche archäologische Museum kontaktiert werden. Auf Empfehlung des örtlichen Museums beurteilt die dänische Behörde für Kulturerbe, ob eine archäologische Untersuchung erforderlich ist oder ob die Bauarbeiten fortgesetzt werden können. Die Kosten für diese Untersuchung trägt der Bauherr. Die Kosten werden jedoch von der dänischen Behörde für Kulturerbe übernommen, wenn das örtliche Museum in einer vor dem Projekt in Auftrag gegebenen Stellungnahme erklärt hat, dass sich auf dem Gelände keine antiken Denkmäler von bedeutendem Interesse befinden.
In besonderen Fällen kann die dänische Behörde für Kulturerbe Zuschüsse zu den privaten Kosten für größere Voruntersuchungen und archäologische Ausgrabungen gewähren.
Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Bauverzögerungen, die dem Bauträger durch die archäologischen Untersuchungen entstehen können, werden nicht durch die Bestimmungen des Museumsgesetzes abgedeckt.
LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
Für die Land- und Forstwirtschaft enthält das neue Museumsgesetz im Vergleich zum bisherigen Recht keine wesentlichen Änderungen.
Wenn Sie bei Erdarbeiten in der Land- oder Forstwirtschaft auf Bodendenkmäler stoßen, müssen Sie sich an das zuständige archäologische Museum wenden. Werden die archäologischen Überreste im Zusammenhang mit dem normalen und unveränderten Betrieb des Grundeigentümers entdeckt, ist die Finanzierung der anschließenden archäologischen Ausgrabung nicht Sache des Grundeigentümers.
Wenn Sie einen Zuschuss für die Bepflanzung erhalten, werden Sie auch darüber informiert, wie Sie mit den kulturhistorischen Überresten in dem Gebiet umgehen sollen. Die Voruntersuchung wird nicht vom Waldreisenden bezahlt.
Für Bau- und Konstruktionsarbeiten – z.B. Bau von Ställen usw. – gelten die allgemeinen Regeln für Bauarbeiten. Die Kosten für eine Voruntersuchung sind also vom Bauherrn zu tragen, wenn die betroffene Fläche mehr als 5000 m2 beträgt. Ebenso ist der Grundstückseigentümer (oder Bauträger) für die Finanzierung etwaiger späterer Ausgrabungen verantwortlich.
In der Land- und Forstwirtschaft ist es möglich, eine Entschädigung für die durch die archäologische Ausgrabung verursachten Ernteverluste zu erhalten, sofern der Betrieb unverändert weitergeführt wird. Bei einer Änderung der Bodenbearbeitung, z. B. vom normalen Pflügen zum Tiefpflügen (das eine erhebliche zerstörerische Wirkung auf kulturelle Überreste hat), können Sie sich kostenlos an das örtliche Museum wenden und ein Gutachten und eine eventuelle Voruntersuchung des Gebiets anfordern.
Die dänische Behörde für das Kulturerbe hat die zentrale Verantwortung und erstellt Richtlinien für alle archäologischen Aktivitäten in Dänemark. Die Gesamtpriorisierung der einzelnen Vermessungsaufgaben, einschließlich des finanziellen Rahmens, der Genehmigungsverfahren, der Überwachung der Vermessungen und der Finanzverwaltung, wird von der dänischen Agentur für Kulturerbe vorgenommen.
GEWINNUNG VON ROHSTOFFEN
Es wird empfohlen, eine Voruntersuchung durchzuführen, um das Risiko zu minimieren, bei der Gewinnung auf bisher unbekannte Bodendenkmäler zu stoßen. Die Voruntersuchung ist freiwillig. Die Kosten für die Voruntersuchung und eventuelle Ausgrabungen trägt der Rohstoffabbauer.
Wurde keine Voruntersuchung durchgeführt und werden bei der Gewinnung archäologische Überreste entdeckt, müssen Sie sich an das für Archäologie zuständige örtliche Museum wenden. Dies kann zu einer vorübergehenden Aussetzung des Abbaus führen. Daraus resultierende Verluste gehen zu Lasten des Gewinners.
Die Voruntersuchung ist als Versicherungspolice zu verstehen: Wenn eine freiwillige Voruntersuchung ein Gebiet als „denkmalfrei“ deklariert hat und während des Abbaus neue archäologische Überreste entdeckt werden, ist die anschließende archäologische Ausgrabung für den Abbauer kostenlos.
Im Zusammenhang mit dem Gesetz wurde ein Zuschussprogramm eingerichtet, das die Kosten des Ausgräbers für größere Voruntersuchungen und die eigentlichen Ausgrabungen deckt. Die Regelung wird von der dänischen Behörde für das Kulturerbe verwaltet.
ALTE DENKMÄLER IN STÄDTEN
Mittelalterliche Städte befinden sich oft im Zentrum moderner Städte. Hier findet man in der Regel dicke Kulturschichten, d. h. Schichten mit Spuren menschlicher Tätigkeit. Die Kulturschichten bestehen aus einer Mischung von Abfällen und Gebäuderesten. Mit Hilfe dieses Materials ist es weitgehend möglich, das tägliche Leben und die Veränderungen in den Städten über 1000 Jahre hinweg aufzudecken. Die dabei zutage tretenden Funde liefern andere Informationen als das, was aus zeitgenössischen schriftlichen Quellen bekannt ist, und sind daher eine wichtige Ergänzung für ein differenziertes Bild der Stadtgeschichte.
Die mittelalterlichen Kulturschichten sind in Dänemark nicht geschützt, wie es in mehreren unserer Nachbarländer der Fall ist, aber sie werden dennoch als erhaltenswerte Kulturgüter von nationaler Bedeutung angesehen. Bei Bauarbeiten, die oft sehr umfangreich sind, werden die Kulturschichten zerstört, da die Fundamente neuer Gebäude oft ausgehoben werden, um alle Kulturschichten zu entfernen. Daher muss vor den Bauarbeiten eine Dokumentation der Schichten und Gebäudereste erfolgen, die durch die Erdarbeiten zerstört werden.
Das örtliche archäologische Museum stellt fest, ob es vor Ort Kulturschichten gibt. Stellt das Museum fest, dass Kulturschichten vorhanden sind, empfiehlt es den Fall dem Amt für Kulturerbe, das dann entscheidet, ob eine archäologische Ausgrabung erforderlich ist.
Eines der Ziele des neuen Museumsgesetzes ist es, unnötig kostspielige Ausgrabungen zu vermeiden und in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn alternative Baukonstruktionen zu finden, die nur einen kleinen Teil der ältesten Kulturschichten betreffen. Auf diese Weise kann die Geschichte des Ortes bis zu einem gewissen Grad bewahrt werden, ohne dass die Stadtentwicklung im Zentrum unserer ältesten Städte gestoppt wird.
Die Informationen, die aus den Kulturschichten unter dem Stadtzentrum gewonnen werden können, stammen aus Klöstern, Friedhöfen, Marktplätzen, Wohnungen, Straßen, Abwassersystemen und Müllhaufen, die oft sehr gut erhaltene oraganische Materialien wie Leder, Holz, Knochenabfälle und Lebensmittel enthalten.





